Geschäftsordnung
In Anlehnung und zur Ergänzung der aktuell vorliegenden Vereinssatzung wird folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Abschnitt I – Die Mitgliederversammlung (MV)
§1 Leitung der MV
Ein Vorstandsmitglied trägt Sorge, dass ein Protokollführer bestimmt wird und soll darüber hinaus die MV moderieren, d.h., er hat unter anderem darauf zu achten, das Diskussionsgrundsätze eingehalten werden, Redner nicht zu weit ausschweifen und die Tagesordnung eingehalten wird.
§2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit bei der MV
Nach der Eröffnung stellt die Veranstaltungsleitung anhand einer zu führenden Anwesenheitsliste die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten und sodann die Beschlussfähigkeit fest. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn ¼ der aktiven Mitglieder anwesend sind. Sowohl aktive wie auch passive Mitglieder sind stimmberechtigt. Aktive Mitglieder sind diejenigen, die Willens sind, regelmäßig zu den Mitgliederversammlungen zu erscheinen und ihr Stimmrecht aktiv ausüben wollen.
Passive Mitglieder sind diejenigen, die nur sporadisch oder gar nicht an den Mitgliederversammlungen und den Abstimmungen beteiligt sein wollen.
Die passiven Mitglieder werden zur Bemessung der Beschlussfähigkeit nicht mitgerechnet.
§3 Abstimmungsarten in der MV
Alle Beschlüsse erfolgen in geheimen Abstimmungen, wenn dies von einem Mitglied beantragt wird.
§4 Protokoll der MV
Über den Verlauf und die Ergebnisse der MV ist ein Protokoll zu führen.
Das Protokoll soll enthalten: den Ort, Tag, Beginn, Ende, Namen der Anwesenden und des Protokollführers, die Tagesordnung, eventuelle Abstimmungs- oder Beschlussergebnisse und Art der eventuellen Abstimmungen.
Allen Mitgliedern ist eine Kopie des Protokolls innerhalb von 3 Wochen zuzusenden.
Abschnitt II – Die Finanzen
§1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Berufstätige 36,- €/jährlich und für Schüler, Studenten, Azubis, Zivis und Wehrdienstleistende 24,- €/jährlich. Die Beiträge werden im voraus anteilig zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres von den Mitgliedern erhoben.
Neue Mitglieder haben anteilig vom Beginn der Mitgliedschaft bis zum nächstgelegenen Stichtag ihren Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
§2 Zahlungsform
Jedes Mitglied hat seinen Beitrag eigenständig an folgende Bankverbindung zu überweisen:
Woanders e.V.
SPARDA-Bank – Zweigstelle Bergheim
BLZ 370 605 90
Konto 30 60 900
§3 Zahlungsverzug
Mitglieder, die 7 Tage nach verstreichen des angegebenen Stichtags ihre Zahlung versäumt haben, bekommen eine nette Erinnerung. In dieser soll eine Zahlungsfrist von 4 Wochen ab Zustellung eingeräumt werden. Versäumt das Mitglied wiederholt die Zahlung wird ein Vorstandsmitglied persönlichen Kontakt aufnehmen, um die Gründe des Zahlungsverzuges einzuholen. Erfolgt bis zur nächsten Vorstandssitzung keine Zahlung seitens des Mitgliedes hat der Vorstand in dieser Sitzung über einen möglichen Ausschluss des Mitgliedes zu beraten.
§4 Kontobefugnis
Die Kontobefugnis über das in Abschnitt II, §2 aufgeführte Konto haben der jeweilig amtierende 1. Vorsitzende und der amtierende Kassierer. Kontobefugnisse des Geschäftsführers werden im Geschäftsführervertrag geregelt.
Abschnitt III – Sonstiges zur Geschäftsordnung
§1 Adressenänderungen
Um den Informationsfluss untereinander zu gewährleisten liegt es im eigenen Interesse der Mitglieder eventuelle Änderungen ihrer Post- oder E-Mail-Adressen eigenverantwortlich dem Vereins-Vorstand mitzuteilen.
§2 Verabschiedung
Die Geschäftsordnung und deren Änderungen werden von der MV verabschiedet.
§3 Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 13. März 2006 in Kraft. Die vorangegangene Geschäftsordnung wird hiermit außer Kraft gesetzt.