Ob Sie als Erziehungsberechtigte oder eine beauftragte Person ihr Kind begleiten muss, hängt von dem Alter sowie der Uhrzeit ab und ist in §11 JuSchG geregelt. Die Regelungen im folgenden kurz zusammengefasst:

  • Kinder einschließlich 13 Jahren müssen immer durch eine Erziehungsberechtigte oder -beauftragte Person begleitet werden.
  • Jugendliche, welche 14 oder 15 Jahre alt sind dürfen alleine am FSK 0 Film teilnehmen. Bei den Filmen ab 21:00 Uhr ist eine Begleitung durch eine Erziehungsberechtigte oder -beauftragte Person notwendig.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen an allen Filmen ohne Begleitung teilnehmen